Die Barrierefreiheit von www.arteuno.at ist uns ein großes Anliegen. Die Informationen auf unserer Website sollen nach Möglichkeit von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von technischer Ausstattung, Sicherheitseinstellungen oder persönlichen Handicaps.
In diesem Sinne ist arteuno bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website -> arteuno.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Nach einer externen Prüfung im Oktober 2020 durch die Firma doloops Gmbh entspricht die Webseite in den folgenden Punkten nicht den Bestimmungen der WCAG 2.1
Zusammenfassung der wichtigsten Problemstellungen:
- Kontraste an einigen wenigen Stellen nicht ausreichend
- Überschriftenstruktur ist tlw. nicht ganz passend
- Tabellen teilweise nicht optimal umgesetzt
- Alternativtexte bei ein paar „nicht Text“ Elementen nicht passend
- Tastaturbedienung bei einigen Elementen nicht optimal aber größtenteils möglich
- Einige ältere PDF Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Bei neuen Dokumenten wird darauf geachtet, diese so zugänglich wie möglich zu gestalten. Eine Überarbeitung von älteren PDF Dokumenten stellt allerdings einen sehr hohen Aufwand dar.
- Die Diagramme im Statistik Bereich werden über ein externes Tool eingebunden. Diese Diagramme sind derzeit nicht barrierefrei. Ein Wechsel des Tools bzw. die Überarbeitung stellt allerdings einen sehr hohen Aufwand dar. Wir stellen aber alternativ die Hintergrunddaten als csv-Dateien zur Verfügung.
Es werden laufend Verbesserungen an der Webseite im Bereich der Kontraste und der Tabellen hinzugefügt. Wir bitte Sie, sich bei uns zu melden, falls Ihnen Barrieren auffallen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.03.2025 erstellt.
Vorlage für das Statement: MODEL ACCESSIBILITY STATEMENT https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:e1dfb98d-5aa1-11e8-ab41-01aa75ed71a1.0001.02/DOC_2&format=PDF)
Grundlage des Statements: Manuelle und automatisierte Accessibility Evaluierung
Feedback und Kontaktangaben
Die Inhalte dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut, dabei ist uns die Zugänglichkeit und Bedienbarkeit ein großes Anliegen.
Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website hindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese an unten stehenden Kontakt zu melden.
Wir kontaktieren Sie ehestmöglich nach Prüfung Ihrer Anfrage.
Kontakt:
info@arteuno.com
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular, das Sie unter nachfolgendem Link erreichen können, Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen: Kontaktformular Beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Website der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH unter folgendem Link: Beschwerdestelle